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05.05.2009

Wem gehört der Verpackungsabfall?

Berlin – Mit Rechtsgutachten und Lobbyarbeit wollen mittelständische Entsorger in Deutschland stärker am Geschäft mit Verpackungsabfall partizipieren. Die Margen für die Sammlung und Sortierung schrumpfen, ergo beansprucht die Müllwirtschaft Eigentumsrechte für die gesammelten Wertstoffe, die in Gelben Tonnen und Säcke landen. Wirtschaftsexperten halten das für ein merkwürdiges Rechtsverständnis.

In Deutschland sind Duale Systeme dafür zuständig, die haushaltsnahe Sammlung von gebrauchten Verpackungen zu organisieren. Sie beauftragen dafür Entsorgungsbetriebe, die für ihre Leistungen entsprechend entlohnt werden – mehr nicht. In der Rechtsverantwortung für die zu erreichenden Verwertungsquoten, die der Gesetzgeber vorschreibt, stehen die Dualen Systeme und damit Handel sowie Konsumgüterindustrie. So etwas nennt man landläufig Produktverantwortung. Als es nur ein einziges Duales System gab, hatte man aus wettbewerbspolitischen Gründen den Tätigkeitsbereich auf die Sammlung und Sortierung reduziert - mit Ausnahme von Plastik. Ins Recyclinggeschäft konnte der Ex-Monopolist DSD nicht einsteigen.

Das hat sich nun geändert. Mittlerweile stehen eine Vielzahl von Systemanbietern zur Verfügung, so dass es keinen Grund mehr gibt, wettbewerbspolitische Schranken aufrechtzuerhalten. Eine Meldung von NeueNachricht. Für den Inhalt ist NeueNachricht verantwortlich.







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